Der Bundesrat wird beauftragt, innert Jahresfrist
- Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachtvieh und Fleisch weiterentwickeln und
- die Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft rasch und wirksam von den Kosten der aktuellen Marktordnung zu entlasten.
BegründungMit der AP 2007 wurde das Aussenhandelsregime für Schlachtvieh und Fleisch grundlegend geändert und schrittweise die Versteigerung der Zollkontingente eingeführt. Der Systemwechsel hat für die Bauern insbesondere auf dem Geflügelmarkt, aber auch bei der Lamm-, Ziegen- und Pferdefleischproduktion negative Auswirkungen zur Folge. Die Verarbeiter sind vor allem bei der Verwertung und Vermarktung im Rindfleischbereich enorm belastet. Oft fallen unverhältnismässig grosse Anteile an einzelne Importeure, teilweise durch Zufall, teils als Folge von reinen Spekulationsabsichten. Dies führt nicht nur zu Verwerfungen auf dem Fleischmarkt sondern auch zu Druck und Unwägbarkeiten in
der Primärproduktion.
Schwerwiegend ist zudem, dass das Versteigerungsverfahren den Konzentrationsdruck zulasten der kleinen und mittleren Betriebe massiv verstärkt hat. Die Abschöpfung von rund 100 Mio. Franken im Jahre 2006 und voraussichtlich von 150 Mio. im Jahre 2007 durch die Bundeskasse hinterlässt drastische Spuren. Das Argument, damit werde eine notwendige Strukturbereinigung forciert, geht fehl, weil es nicht Sache des Staates ist, Strukturpolitik zu betreiben und dies infolge der Zufälligkeiten im System sinnvoll auch nicht möglich ist. Zudem verteuert das Versteigerungssystem das Fleisch für die Konsumenten, was mit Blick auf den unerlässlichen Abbau der Preisdifferenzen zum Ausland schädlich und nicht zukunftsorientiert ist. Ausserdem begünstigt das System eine tiefere Qualität beim Importfleisch.
Aus diesem Grunde sind Wege zu suchen, um die Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft unmittelbar und wirksam zu entlasten. Dabei darf nicht allein die Gestaltung der Einfuhrzölle zur Diskussion gestellt werden. Im Hinblick auf die Liberalisierung im Fleischmarkt sind neue innovative Lösungen zu entwickeln, welche Anreize beispielsweise für die Förderung des Exports von schweizerischen Agrarerzeugnissen und zur Erzeugung von mehr Transparenz in den Märkten schaffen. Es sind auch Elemente der Zuteilung von Importen nach gewissen Kriterien bei der Übernahme der Inlandproduktion sowie das Modell des Einzollsystems zu prüfen.
Es ist legitim und notwendig, einen angemessenen Teil der über das Versteigerungsverfahren abgeschöpften Mittel wettbewerbsneutral und effizient wieder in die Vieh- und Fleischwirtschaft zurückfliessen zu lassen. Dass dies möglich ist, zeigen beispielsweise die Beiträge an die aus bekannten Gründen sehr hohen Entsorgungskosten tierischer Nebenprodukte. Im Gegensatz zur Weiterentwicklung des Aussenhandelsregimes, bei welchen völkerrechtliche Verträge und das Verhältnis zu unseren Handelspartnern berücksichtigt werden müssen, können die dringenden Entlastungsmassnahmen autonom und auf Verordnungsebene realisiert werden. Die dazu nötigen Entscheide sind deshalb innert Jahresfrist zu beschliessen und umzusetzen.